Fremdüberwachung

Dieses Sachgebiet umfasst alle Aufgaben die schwerpunktmäßig mit der Überwachung von Bauprodukten als anerkannte Stelle gemäß der Landesbauordnungen der Bundesländer, der Bauproduktenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft und des Bauproduktengesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu tun haben.