PÜZ-Stelle nach BauPR und BauPVO

Die Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine betreibt eine vollkostendeckend gebührenfinanzierte notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle (notified body: 0769) für in Europa harmonisierte technische Regeln nach der Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie) und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung).
Mit Wirkung vom 01.07.2013 wurde die Bauproduktenrichtlinie durch die Bauproduktenverordnung abgelöst. Die Notifizierungen der Stellen nach Bauproduktenverordnung für harmonisierte Normen und für europäische technische Zulassungen (ETA), welche auf Grundlage einer ETAG (European Technical Assessment Guidelines) ausgestellt wurden, sind mit diesem Datum erloschen. Die Versuchsanstalt hat durch eine Akkreditierung des Prüflabors nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der Zertifizierungsstelle nach DIN EN 45011 ihre Kompetenz für die Durchführung der Tätigkeiten einer notifizierten Stelle nach Bauproduktenverordnung nachgewiesen und eine Notifizierung nach dieser erlangt.
Für ETA, welche auf Grundlage von CUAP (Common Understanding Assesment Procedure) ausgestellt wurden, darf die Versuchsanstalt ihre Tätigkeiten als notifizierte Stelle bis zum Ablauf der jeweiligen ETA fortführen. Auch für diesen Bereich hat die Versuchsanstalt ihre Kompetenz durch eine Akkreditierung nachgewiesen.

 

Notifizierungen nach BauPVO

Notifizierungen nach BauPR

 

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