Für die Anfertigung der Studienarbeit „Stahlbau“ [T-BGU-100171] gelten ab dem Sommersemester 2019 folgende Regularien:
Die Studienarbeit kann von den Studierenden in Gruppen von 1-3 Personen bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Studienarbeit in Gruppen wird empfohlen.
Die Ausgabe findet als Download über den Ilias-Kurs zu Stahl- und Stahlverbundbau und die Institutshomepage statt.
Zur Bearbeitung der Studienarbeit gelten zwei Bearbeitungszeiträume, die an das Sommer- bzw. Wintersemester gebunden sind. Ein Bearbeitungszeitraum ist wie folgt definiert:
Beginn: Montag in der 1. Vorlesungswoche eines jeden Semesters
Ende: Montag in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters
Innerhalb eines Bearbeitungszeitraums kann jederzeit mit der Bearbeitung der Studienarbeit begonnen werden.
Zur Abgabe der Studienarbeit in einem Bearbeitungszeitraum ist die Anmeldung aller Gruppenmitglieder über das CAS zwingend erforderlich. Für die An- bzw. Abmeldung zur Studienarbeit gelten folgende Fristen:
Beginn Anmeldung: Montag in der 1. Vorlesungswoche eines jeden Semesters
Ende An- bzw. Abmeldung: Sonntag, 00:00 Uhr in der 7. Vorlesungswoche
Erfolgt keine Anmeldung innerhalb des angegebenen Zeitraums, so kann die Studienarbeit erst im nächsten Bearbeitungszeitraum begonnen werden.
Bei einer nicht fristgerechten Abmeldung bis zum angegebene Abmeldedatum ist die Bearbeitung der Studienarbeit in dem entsprechenden Bearbeitungszeitraum erforderlich.
Erfolgt keine Abgabe der Studienarbeit in dem angegeben Bearbeitungszeitraum und auch keine Abmeldung im CAS, so wird die Studienarbeit als „nicht bestanden“ bewertet.
Die Abgabe kann jederzeit in Papierform bei dem entsprechenden Ansprechpartner am Institut in dem oben angegebenen Bearbeitungszeitraum erfolgen.
Die Abgabe einer Studienarbeit aus einem vorherigen Bearbeitungszeitraum ist nicht möglich.
Für die Bewertung der Studienarbeit gelten in Bezug auf den korrekt bearbeiteten Umfang der Studienarbeit folgende Regularien: